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G.Skill erzielt Vergleich in Höhe von 2,4 Millionen US-Dollar im Fall von DDR4/DDR5-RAM-Geschwindigkeit wegen falscher Werbung

Der Speicherhersteller G.Skill hat in einer Sammelklage eine Einigung erzielt und sich bereit erklärt, 2,4 Millionen US-Dollar zu zahlen, um Vorwürfe falscher Werbung bezüglich der Geschwindigkeiten seiner DDR4- und DDR5-Speichermodule auszuräumen. In der Klage wurde behauptet, das Unternehmen habe die Verbraucher über die Leistung seiner Produkte im Auslieferungszustand getäuscht.

Im Mittelpunkt des Streits stand die Behauptung, dass die Marketingmaterialien von G.Skill Kunden glauben ließen, dass ihr gekaufter RAM sofort nach der Installation und ohne zusätzliche Schritte mit den beworbenen hohen Geschwindigkeiten arbeiten würde. Die Kläger argumentierten, dass es sich hierbei um eine betrügerische Praxis handele, die nicht die wahre Benutzererfahrung widerspiegele.

 

G.Skill erzielt Vergleich in Höhe von 2,4 Millionen US-Dollar im Fall von DDR4/DDR5-RAM-Geschwindigkeit wegen falscher Werbung

 

In Wirklichkeit handelt es sich bei den von G.Skill geförderten Geschwindigkeiten (z. B. diejenigen, die die JEDEC-Standards von 2133 MHz für DDR4 oder 4800 MHz für DDR5 überschreiten) technisch gesehen um „übertaktete Geschwindigkeiten“. Um diese Leistung zu erreichen, müssen Benutzer das BIOS ihres Computers manuell aufrufen und Funktionen wie XMP (Extreme Memory Profile) oder EXPO (Extended Profiles for Overclocking) aktivieren. Ohne diesen Eingriff wird der RAM standardmäßig auf eine niedrigere Standard-JEDEC-Frequenz eingestellt.

In der Klage wurde G.Skill vorgeworfen, gegen Verbraucherschutzgesetze und ausdrückliche Garantiebedingungen verstoßen zu haben, indem es diese entscheidende Anforderung nicht ausreichend offengelegt habe. Die Kläger machten geltend, dass es sich bei den beworbenen Geschwindigkeiten nicht um eine „Plug-and-Play“-Funktion handele, wie Verbraucher glauben gemacht hätten, was einen Verstoß gegen die Offenlegungspflichten des Unternehmens darstelle.

Über die finanzielle Entschädigung hinaus sieht der Vergleich Änderungen in den künftigen Geschäftspraktiken von G.Skill vor. Das Unternehmen hat sich verpflichtet, wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zu unternehmen, um seine Produktverpackung, die offizielle Website und die den Einzelhändlern zur Verfügung gestellten Datenblätter zu aktualisieren. Zukünftige Produktbeschreibungen werden präziser sein und den Begriff „bis zu“ vor der angegebenen Geschwindigkeit hinzufügen, um klarzustellen, dass es sich um ein maximales und nicht um ein Standardleistungsniveau handelt.

 

G.Skill erzielt Vergleich in Höhe von 2,4 Millionen US-Dollar im Fall von DDR4/DDR5-RAM-Geschwindigkeit wegen falscher Werbung

 

Darüber hinaus muss die Verpackung jetzt einen klaren Haftungsausschluss enthalten, der besagt: „Übertaktung/BIOS-Anpassung erforderlich. Maximale Geschwindigkeit und Leistung hängen von den Systemkomponenten ab, einschließlich Motherboard und CPU.“ Dadurch wird sichergestellt, dass zukünftige Käufer sich der Schritte bewusst sind, die erforderlich sind, um das volle Potenzial des Speichers auszuschöpfen.

 

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Der Vergleich deckt bestimmte DDR4- und DDR5-Speicherkits ab, die zwischen Januar 2018 und Januar 2026 verkauft wurden. Der 2,4-Millionen-Dollar-Fonds deckt Verwaltungskosten, Anwaltskosten, Serviceprämien für die Kläger und Zahlungen an berechtigte Sammelkläger ab. Für PC-Enthusiasten und -Hersteller ist dieser Fall eine eindrucksvolle Erinnerung daran, dass das Erreichen der beworbenen Leistung von Hochfrequenzkomponenten oft eine manuelle Konfiguration erfordert.

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